BH - Prüfungsordnung

Da es lt. Medien zum Thema Hundeführerschein in naher Zukunft Gesetzesänderungen geben kann, hat der ÖKV (Österreichischer Krynologenverband) seit 01.01.2010 neue Bestimmungen in der ÖPO (Österreichische Prüfungsortnung) in Kraft gesetzt. Als 1. Prüfung ist die angeführte BH-Prüfung durchzuführen. Um in die nächsten Prüfungsstufen (BGH, FH oder ÖPO) einsteigen zu können, muß die BH-Prüfung positiv abgeschlossen werden. Der Sachkundenachweis ist in Ausarbeitung und wird in gesonderten Fällen verlangt. Bestimmungen folgen.

Die Bestimmungen zur BH-Prüfung finden sie im unten stehen den Bericht:

Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest und Sachkundenachweis für Hundeführer

Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest

  • Ist für alle HF ab 2010 bindend
  • Prüfungen und Turniere ÖKV oder FCI
  • Veranstaltungsgenehmigung einer anerkannten Verbandskörperschaft des ÖKV muss vorliegen
  • ÖKV anerkannte Leistungsrichter
  • Schutz und Gebrauchshunde
  • Wesensrichter, Breitensportrichter, Obediencerichter, Rettungshunderichter


Allgemeine Bestimmungen
Zugelassen sind:

  • HF die den Sachkundenachweis vorlegen
  • Bei HF die bereits eine Prüfung mit einem anderen Hund abgelegt haben, entfällt der Sachkundenachweis
  • Zugelassen sind alle Rassen und Größen
  • Zulassungsalter beträgt 12 Monate
  • Mindestens 4 Hunde
  • Kann mit anderen Sparten kombiniert werden
  • Maximal 18 Hunde da die Prüfung pro Hund 2 Sparten umfasst
  • Es dürfen pro Tag maximal 36 Sparten gerichtet werden


Unbefangenheitsprobe

  • Kontrolle der Tätowiernummer
  • Hunde die nicht identifizierbar sind werden von der Prüfung ausgeschlossen
  • Unbefangenheit wird während der ganzen Prüfung beurteilt
  • Zeigt der Hund Wesensmängel wird er von der Prüfung ausgeschlossen


Bewertung

  • Teil A mindestens 70% des Geforderten, sonst keine Teilnahme am Verkehrsteil
  • Ergebnis: „BESTANDEN“ oder „NICHT BESTANDEN“
  • Für die Wiederholungsprüfung gibt es keine Fristen
  • Prüfungsergebnis wird ins Leistungsheft eingetragen


Teil A Begleithundeprüfung am Übungsplatz

  • Gesamtpunktezahl 60
  • Jede Einzelübung beginnt und endet in der Grundstellung, das Einnehmen der Grundstellung ist nur einmal erlaubt
  • Die Endgrundstellung kann als Ausgangsgrundstellung verwendet werden
  • Körperhilfen sind nicht erlaubt (Punkteabzug)
  • Motivationsgegenstände bzw. Futter dürfen nicht verwendet werden
  • HF mit einer körperlichen Behinderung müssen dies dem LR bekanntgeben, kann links oder rechts geführt werden
  • Der LR gibt die Anweisung für den Beginn einer Übung, alle weitere Wendungen Halt, Kehrt, Gangart usw. werden ohne Anweisungen ausgeführt
  • Jedoch können die Anweisungen vom Prüfungsleiter erbeten werden
  • Das Loben ist nach jeder Übung erlaubt
  • Danach kann der HF eine neue Grundstellung einnehmen
  • Zwischen Lob und Grundstellung sollen mindestens 3 Sekunden eingehalten werden
  • Zwischen den Übungen muss der Hund an der Leine bei Fuß geführt werden


Teil B Prüfung im Verkehr

  • Außerhalb des Übungsgeländes in einem geeigneten Umfeld innerhalb von geschlossenen Ortschaften
  • Der öffentliche Verkehr darf nicht beeinträchtigt werden
  • Es werden keine Punkte vergeben der gesamte Eindruck ist für ein Bestehen maßgeblich
  • Die beschriebenen Übungen sind Anregungen und können vom LR individuell gestaltet werden
  • Der LR ist im Zweifelsfall berechtigt Übungen zu wiederholen oder zu variieren


Der Sachkundenachweis wird als Theorie für den Hundführer im Vereinsheim durchgeführt

NEWS ::::: NEWS ::::: NEWS ::::: NEWS

  • 20.04.2024: OBEDIENCE Landesmeisterschaft  WIEN/NÖ/BGLD 2024
  • TRAINING für die Landesmeisterschaft: 19.04.2024 ab 15:00 UHR
  • 28.04.2024: Jux Turnier
  • 26.05.2024 Erste Hilfe beim Hund
  • 08.-09.06.2024: Workshop zum Thema Bewegung
  • 16.06.2024: Vienna Cup 2024

Änderungen vorbehalten

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Österreichischer Verein für Deutsche Schäferhunde

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Liesinger Flurgasse 19

1230 Wien

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